Wartung und Kontrolle:
Einmal im Jahr reicht nicht!
Wie häufig muss gewartet werden?
Die VDI Richtlinie 6022 Blatt 6 definiert den Stand der Technik für den Einsatz aller Direkt-Raumluftbefeuchtungssysteme. Anwendern und Planern geben sie Sicherheit, sich am anerkannten Stand der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Im Schadens- und Haftungsfall wirkt die VDI 6022 bei Nichteinhaltung wie eine Rechtsnorm und erhält dadurch Gesetzescharakter: Die VDI 6022 Blatt 6 definiert halbjährliche Inspektionsintervalle zur Gefährdungsbeurteilung. Analog der VDI 6022 Blatt 1 und den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind alle 6-8 Monate kritische Anlagenteile (z.B. Pumpen, Umkehrosmosemembrane, UV-C-Lampen, etc.) zu warten. Bei Überschreiten der Keimobergrenzen sind die Inspektionsintervalle so lange zu halbieren, bis ein unkritischer Befund dauerhaft erhoben werden kann.
Luftbefeuchtungsanlagen, die mit dem VDI-Zertifikat ausgezeichnet sind, garantieren den uneingeschränkt hygienischen Betrieb in Übereinstimmung mit der VDI Richtlinie. Auch die Effizienz und Praktikabilität der umgesetzten Wartungs- und Reinigungsintervalle wird mit dem VDI Prüfsiegel bestätigt. Das Haftungsrisko für den Arbeitgeber und Betreiber der Luftbefeuchtungsanlage ist dadurch auf ein Minimum reduziert.
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